ICOMOS empfiehlt Eintragung von Haithabu und Danewerk in die UNESCO-Welterbeliste
Pressemittelung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein
Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) empfiehlt dem UNESCO-Welterbekomitee die Eintragung Haithabus und des Danewerks in die Welterbeliste. Die Entscheidung soll das Komitee auf seiner diesjährigen Sitzung vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Bahrain treffen.
Der bedeutende wikingerzeitliche Seehandelsplatz Haithabu und das Grenzbauwerk Danewerk liegen an einer historischen Engstelle zwischen dem Ostseearm Schlei und den Niederungen der Nordsee bei Schleswig im Norden Schleswig-Holsteins. Zwischen dem 8. und dem 11. Jahrhundert lagen die Stätten im Zentrum der Handelsnetze zwischen Nord- und Westeuropa und bildeten den Kern der Grenze zwischen dem dänischen Königreich und dem fränkischen Reich.
Seit einem Beschluss des Landtages von Schleswig-Holstein im Jahre 2004 bereitete das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein unter seinem langjährigen Leiter Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim den Welterbeantrag für Haithabu und Danewerk vor. Ein internationaler Antrag, zusammen mit Island, Dänemark, Lettland und Norwegen, unter dem Thema „Wikingerzeitliche Stätten in Nordeuropa“ wurde 2015 vom Welterbekomitee zur weiteren Überarbeitung an die Antragsteller zurückverwiesen und daraufhin nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen formulierte das Archäologische Landesamt kurzfristig einen neuen Antrag, der den Fokus nur noch auf Haithabu als einzigartigem wikingerzeitlichen Handelsknotenpunkt und das Grenzbauwerk Danewerk legte. Gestern sagte Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim: „Ich freue mich sehr darüber, dass ICOMOS unser Konzept zur Eintragung von Danewerk und Haithabu in die Welterbeliste so positiv aufgenommen hat. Die letzte Entscheidung wird nun das Welterbe-Komitee auf seiner Sitzung Ende Juni in Bahrain treffen; mit der Stellungnahme durch ICOMOS ist eine gute Grundlage geschaffen.“
Der Antrag wurde im Januar 2017 bei dem UNESCO-Welterbezentrum eingereicht und im Herbst 2017 und Frühjahr 2018 von ICOMOS geprüft. Die Experten des Rates schlagen nun vor, den Denkmalkomplex, der sich über 33 km erstreckt, als Version „The Archaeological Border complex of Hedeby and the Danevirke“ in die Liste des UNESCO-Welterbes aufzunehmen. Der für dieses Projekt zuständige Mitarbeiter vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, Matthias Maluck, dazu: „Nach 14 Jahren Arbeit könnten nun die Bemühungen der gesamten Region und aller Beteiligten von Erfolg gekrönt sein.“
Der jetzige Antrag unterscheidet sich vom vorherigen, transnationalen Antrag vor allem in seiner Reduktion auf Haithabu und Danewerk, die vorher nur eine Komponente unter mehreren waren. Zudem ist er nun ein rein nationales Vorhaben statt eines transnationalen seriellen Projektes.
Das weitere Verfahren wird über die Kultusministerkonferenz (KMK) organisiert.
Die Schritte im Antragsverfahren und der Prüfung sind:
15.12.2016: Frist zur Übergabe des Antrags an das Sekretariat der KMK durch das Ministerium
01.02.2017: Frist zur Einreichung des vollständigen Antrags beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris durch die Bundesrepublik Deutschland
Spätestens bis zum 01.03.2017: Eingang einer Bestätigung über den Erhalt des Dossiers und über die Vollständigkeit des Dossiers
März 2017 bis Mai 2018: Prüfung durch ICOMOS in Abstimmung mit IUCN (bei Kulturlandschaften)
(ICOMOS = International Council on Monuments and Sites/Internationaler Rat für Denkmalpflege
IUCN = International Union for Conservation of Nature and Natural Resources/Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen)
April/Mai 2018: Bekanntgabe der Evaluierungen durch ICOMOS
Juni/Juli 2018: Sitzung der Welterbekomitees