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Wissenschaftsrat bewertet Integrationsvorhaben des ZBSA in das RGZM als exzellent

In einem langwierigen und durch Corona verkomplizierten Prozess haben das Römisch-Germanische Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie und das ZBSA seit 2020 an einem Antrag gearbeitet, der im Rahmen eines sog. Großen Sondertatbestandes die Integration des ZBSA in das RGZM zum Ziel hat. Zu den wesentlichen Schritten dieses Prozesses gehört die Stellungnahme des Wissenschaftsrates, der im Auftrag des Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) die wissenschaftliche Qualität, die überregionale Bedeutung und die strukturelle Relevanz des Vorhabens nun insgesamt mit „exzellent“ bewertet hat.

Prof. Dr. Dr. h.c. Claus von Carnap-Bornheim, Wissenschaftlicher Vorstand der Stiftung Landesmuseen und Gründungsdirektor des ZBSA, erklärte hierzu: „Ich freue mich außerordentlich über die für uns so positive Stellungnahme des Wissenschaftsrats. Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen des RGZM in Mainz können wir nun unsere Forschungskompetenz in eine gesamteuropäische Perspektive einbringen. Neue Forschungsinitiativen werden unterschiedliche Wissenschaftskulturen integrieren und neue Netzwerke für die europäische Archäologie schaffen. Mein Dank gilt neben den Kolleginnen und Kollegen des ZBSA insbesondere der Generaldirektorin des RGZM, Frau Prof. Busch und ihrem Team, die diesen Prozess ganz wesentlich mitgestaltet und gelenkt haben.“

Die Entscheidung des Wissenschaftsrates ist ein Meilenstein auf dem Weg des ZBSA in die Leibniz-Gemeinschaft, die nun für den 1. Januar 2024 mit der Integration des ZBSA in das RGZM geplant ist. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Wissenschaftsrates wird die (GWK) im November 2022 abschließend entscheiden und den Weg vermutlich dann endgültig ebnen.

Weiterführende Links

Pressemitteilung des Wissenschaftsrats zur strategischen Erweiterung

Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur strategischen Erweiterung 

Stellungnahme Staatssekretär Gudio Wendt

Pressemitteilung auf der Seite des RGZM