Peer-Review-Verfahren bei Monografien des ZBSA
Die monographischen Publikationen des ZBSA unterliegen einem Peer-Review-Verfahren, das mit den jeweiligen Herausgebern bzw. Verlagen abgestimmt wird.
Die Pflichten der Gutachterinnen sind:
1) Gleichbehandlung der Autorinnen
Peer-Reviewer sind zur Gleichbehandlung verpflichtet. Sie dürfen in ihre Beurteilungen weder ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung und dergl. einfließen lassen.
2) Fairness, Objektivität und Sachlichkeit
Peer-Reviewer sind zur Objektivität und sachlichen Beurteilung der Texte verpflichtet. Fehler sowie korrektur-und ergänzungsbedürftige Stellen sind eindeutig, aber in freundlichem Ton zu benennen.
3) Informationspflicht
Gutachterinnen müssen die Herausgeberinnen umgehend informieren, wenn Interessenskonflikte bestehen, ein Gutachten nicht entsprechend der Vereinbarung möglich ist (z. B. aus zeitlichen/fachlichen Gründen) und der Verdacht auf Verstöße gegen die ethischen Verlagsrichtlinien besteht (z. B. Verdacht auf Plagiat, falsche Informationswidergabe etc.).